Praxisbeispiel
Michael S. aus Hildesheim fragte: „Da ich beruflich auf mein Auto angewiesen bin brauche ich während der Dauer der Reparatur ein Mietfahrzeug. Die Reparaturdauer wurde von Ihnen mit 5-7 Werktagen angegeben. Im Gutachten steht, dass mir eine tägliche Nutzentschädigung in Höhe 85,- € zusteht. Wie kann ich diese geltend machen?“
Antwort: In diesem Fall können Sie zwischen einer Barzahlung durch die gegnerische Versicherung oder einem Mietwagen wählen.
Zu bedenken ist aber: eine Barzahlung wird in der Regel später erfolgen, als der Bedarf der Mobilität eintritt, das kann im obigen Fall problematisch werden, da Herr S. beruflich viel unterwegs ist. Da sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert werden soll, wird ihm diese in der Regel, unter Beachtung der im Gutachten angegebenen Nutzungsausfallentschädigung, ein Fahrzeug zur Verfügung stellen oder eines durch Kooperationspartner vermittelt. Die entstehenden Kosten werden dabei direkt mit der Versicherung abgerechnet.
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Gebrauchtwagenverkauf
Wer sein gebrauchtes Auto bestmöglich verkaufen will, sei es bei einem Händler oder privat, wird es zunächst einmal innen und außen auf Hochglanz bringen und kleine Lackschäden ausbessern, denn zunächst wird das Fahrzeug von außen in Augenschein genommen. Aber auch technisch sollte alles in einem einwandfreien Zustand sein.
Gutachten - wer zahlt?
Diese Frage stellen sich Geschädigte jeden Tag und sie ist mit einer der Gründe, weswegen oftmals kein Sachverständigengutachten beauftragt wird. Das die Regulierung durch einen Schadenservice der gegnerischen Versicherung aber oftmals nicht alle Ansprüche abdeckt wird dabei häufig übersehen.
130% Regelung?
Die Kosten für eine Kfz Reparatur nach einem Schadenfall sind höher als die Wiederbeschaffungskosten? Wie muss man vorgehen? Welche Regelungen gibt es?